Honorar


Nachfolgend finden Sie eine Überblick über die Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten der einzelnen Angebote/Dienstleistungen:

Unter Berücksichtigung der Berufsordnung als Diplom-Psychologen und des Umsatzsteuergesetzes bieten wir unsere Dienstleistungen zu folgenden Konditionen an:



1. Psychotherapie (Heilbehandlung)


Wir führen eine reine Privatpraxis (nach Heilpraktikergesetz). Eine Erstattung der Behandlungskosten durch Versicherungen und Krankenkassen ist in einigen Fällen möglich. Die Patienten müssen sich selbst darum kümmern, Ihre Rechnungen bei Ihrer Krankenversicherung oder sonstigen Dritten einzureichen und die notwendigen Prozeduren zu durchlaufen. Gerne unterstützen und beraten wir Sie, wie Sie die Kosten am besten erstattet bekommen können.

Neben gesetzlichen und privaten Krankenkassen kommen hierfür ggf. auch andere Versicherungen (z.B. Unfall, Haftpflicht) oder Behörden in Betracht. Wichtig kann hier vor allem eine private Zusatzversicherung Psychotherapie sein, die Leistungen von Heilpraktikern erstattet. Angeboten werde solche Versicherungen u.a. von Allianz, AOK, Continentale Krankenversicherung, Debeka, R+V Versicherungen, Signal Iduna etc.


Nach § 33 EStG ist Psychotherapie, die nicht seitens Krankenversicherung erstattet wird, jedoch als außergewöhnliche Belastung absetzbar.


Das Honorar pro 50minütiger Sitzung beträgt 78.- €. *


Es sprechen stichhaltige Gründe dafür, eine Psychotherapie selbst zu zahlen .


2. Paartherapie

 

  •     Paartherapie ist eine Leistung nur für Selbstzahler.
  •     Die Kosten für eine Paartherapie sind in vielen Fällen jedoch als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar.
  •      Pro 90minütiger Sitzung 150.- €.*

 


3. Psychologische Lebensberatung

 

  •     Umsatzsteuer: Das Honorar versteht sich inklusive 19% Umsatzsteuer, da keine Heilbehandlung.
  •     Das Honorar pro 60minütiger Sitzung beträgt 95.- €. *

 


4. Gruppentherapie

 

  •    4-8 Teilnehmer
  •    Dauer 75 Minuten
  •    pro Teilnehmer und Sitzung 25.- €*

 

 

5. Atteste / Gutachten / Stellungnahmen


Diese sind grundsätzlich vom Auftraggeber selbst zu bezahlen. Sofern sie nicht im Rahmen einer Heilbehandlung angefertigt werden, fällt hierfür die Umsatzsteuer von 19% an.



*Wird ein Termin nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt und kann der Termin nicht neu vergeben werden, wird vereinbarungsgemäß ein Ausfallsentgeld von 80% des Honorars erhoben.